(...) Ich kann diesen Vorschlag ebenso wenig unterstützen, wie den alternativ geäußerten Gedanken, die Kosten ärztlicher oder therapeutischer Behandlung (Alkohol-)Suchtkranker diesen selbst in Rechnung zu stellen. Sucht ist eine Krankheit und als solche dem Leistungsspektrum der Krankenversicherung zugeordnet. Das Prinzip, dass der vermeintliche Verursacher einer Krankheit für deren Folgekosten aufkommt, ist in unserem solidarischen Krankenversicherungssystem nicht vorgesehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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