(...) zu1) Für die von Ihnen zitierte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/5747; siehe http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/fuehrerscheinwesen.pdf ) war das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zuständige oberste Bundesbehörde. Das Büro der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hat an der Beschlussempfehlung nicht mitgewirkt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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