(...) Zwei Spice-Mischungen ("Smoke Aromatherapy Incense" und "Genie Enjoy Genie Blend") sind zudem auf Antrag einer Ladesbehörde vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft worden, wodurch das Inverkehrbringen dieser Produkte nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) untersagt ist. Ob die vielen verschiedenen Produkte, die unter der Sammelbezeichnung "Spice" vermarktet werden, alle auch die verbotenen synthetischen Cannabinoide enthalten, bedarf weiterer Untersuchungen. Ich werde die Entwicklung auf diesem Gebiet zusammen mit den zuständigen Behörden weiter aufmerksam verfolgen, um hier weiter für Klarheit zu sorgen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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