Frage von Peter M. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Peter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Bätzing-Lichtenthäler,
ich habe über 15 Jahre Berufserfahrung im öffentl. Dienst, habe mich vom Verw-.fachangestellt. zum Verwaltungfachwirt fortgebildet und bin als Führungskraft in einer Kommune tätig.
Ich habe eine Frage zur Gleichwertigkeit berufl. Abschlüsse:
Auf dem Papier werden berufl. und akadem. Abschlüsse bereits als gleichwertig betrachtet. Es gibt den DQR mit 8 Niveaustufen. Fachwirt u. Bachelor sind auf der gleichen Stufe angesiedelt.
Wenn es aber um Positionen in d. öffentl. Verwaltung in d. Beamtenlaufbahn d. gehobenen (RLP: 3.Einstiegsamt) u. höheren Dienstes (RLP: 4.Einstiegsamt) geht, ist von einer Gleichwertigkeit leider keine Rede mehr.
Auf Stellenausschreibungen für den höheren Dienst kann man sich nur mit Masterabschluss bewerben" (Aussage d. Bundesregierung). Auch der Verwaltungsfachwirt wird für den gehob. Dienst nicht als gleichwertig angesehen.
Und das, obwohl der Qualifikationsrahmen berufl. Fortbildungsabschlüsse auf derselben Stufe ansiedelt wie Master, Diplom u. Staatsexamen.
"Eine Öffnung der Laufbahngruppe für den gehob. und höh. Dienst ist für diese Fälle nicht geplant" ist eine weitere Aussage d. Bundesregierung. Abschlüsse der beruflichen Bildung für die Laufbahnen höherer Dienste seien "nicht berücksichtigungsfähig".
Gleichwohl kann man mit dem Verwaltungsfachwirt in RLP (ohne Bachelor) ein Master of Business Administration (MBA)-Studium absolvieren, dessen Abschluss wiederum als Master für den höh. Dienst qualifiziert.
Wieso spricht man einerseits von einer Gleichwertigkeit berufl. Abschlüsse, eröffnet aber den Verw.-fachwirten nicht die Möglichkeit für Positionen d. 3. EA? (Stichw. Fachkräftemangel, Pensionswelle)
Die Aussage, dass man mit dem Verw.fachwirt, erst die Voraussetzung für den Bachelor schafft, ist gestrig, wenn man schon den Zugang zum höherw. MBA eröffnet.
Wie stehen Sie dazu Verw.-fachwirten mehr Möglichkeiten einzuräumen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

zu Ihrer Anfrage bzgl. der Gleichwertigkeit beruflicher Abschlüsse möchte ich wie folgt antworten:

Ihren Angaben zufolge, muss es sich wohl um den Angestelltenlehrgang II handeln, den sie absolviert haben. Der Angestelltenlehrgang II wird in Rheinland-Pfalz durch verschiedene Studieninstitute angeboten. Dieser Lehrgang erfolgt berufsbegleitend und soll ähnliche Kenntnisse wie das Studium an der Hochschule in Mayen vermitteln.
Der Verwaltungslehrgang II ermöglicht Tarifbeschäftigten den beruflichen Aufstieg im Verwaltungsbereich bis zur Entgeltgruppe E 12 TVöD und schließt damit eine Lücke, da es für Tarifbeschäftigte keine Berufsausbildung analog zur Beamtenlaufbahn zum 3. Einstiegsamt gibt.
Der Abschluss des Verwaltungslehrgangs II wird nicht mit einem Bachelorabschluss gleichgesetzt.
Zudem führen Sie aus, dass auf dem Papier berufliche und akademische Abschlüsse als gleichwertig erachtet werden. Dies ist aus meiner Sicht nicht der Fall. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) auf den Sie sich beziehen, wurde entwickelt, um das deutsche Bildungssystem transparenter zu machen. Er ordnet die Qualifikationen der verschiedenen Bildungsbereiche acht Niveaus zu, die durch Lernergebnisse beschrieben werden. Der DQR hat lediglich orientierenden Charakter, keine regulierende Funktion. Auch hat er keinen Einfluss auf das System der Zugangsberechtigungen. Grundsätzlich beziehen sich die Zugangsregelungen auf Qualifikationen, nicht auf DQR-Niveaus.
Innerhalb des DQR-Niveaus sind der Fachwirt und der Meister als gleichwertig anzusehen. Diese sind aber nicht mit dem Bachelorabschluss gleichzusetzen, da es sich bei dem Bachelorabschluss um einen akademischen Abschluss handelt.

Der Unterausschuss Personal und öffentliches Dienstrecht, in dem alle Bundesländer sowie der Bund vertreten sind, beschäftigt sich auch immer wieder mit der Frage der Qualifikation für die einzelnen Laufbahnen. Von einer generellen Aufweichung wurde bislang abgesehen.

Die Länder orientieren sich insgesamt an Bildungsabschlüssen, so wie das auch ich Rheinland-Pfalz der Fall ist.

Beste Grüße
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdL

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