(...) Absatz 1 und 2 gemeinsam ergeben eindeutig, dass die Rede- und Pressefreiheit durchaus Schranken unterworfen sind, und zwar dort, wo u.a. allgemeine Gesetze verletzt werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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