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Ruprecht Polenz
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Frage von Moritz S. •

Frage an Ruprecht Polenz von Moritz S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Herr Polenz,

ich studiere in Münster Kommunikationswissenschaft, seit dem WS 09/10 im Master. Den Bachelor habe ich im Juli beendet. Ich beziehe seit dem dritten Semester BaFög etwas unter dem Höchstsatz und warte nun auf meine erneute Bewilligung (seit September). Statt dem Bescheid gab es bisher nur Post, dass ich zwei gezahlte Förderungen vom August und September zurückzuzahlen habe, da die Übergangszeit nicht gefördert wird. Zudem kann ich meine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft wohl nicht mehr ausüben, da ich wegen meines "berufsqualifizierenden Abschluss" wissenschaftlicher Mitarbeiter werden muss. (= teurer, also besser wieder einen BA Studenten einstellen)

Nach etwas Recherche habe ich erfahren, dass es wohl Anträge zur Änderung des Gesetzes gibt, die Bundesregierung aber abgelehnt hat, mit der Begründung, der Verwaltungsaufwand für die Rückforderung wäre zu groß, sofern der Antragsteller und BaFög-Bezieher am Ende doch nicht weiterstudiert/ausgebildet wird und daher nicht berechtigt ist.

Stattdessen wird für die Zwischenzeit auf HartzIV verwiesen. Ich habe bereits einen HartzIV Antrag ´live´ mitverfolgt und kann aus Erfahrung sagen, dass dies mitnichten weniger Verwaltungsaufwand bedeutet. Lediglich der Student, der sonst auch in den Semesterferien jobbt um das Studium zu finanzieren, hat hier einen zusätzlichen Aufwand, den wohl alle zukünftigen Master-Aspiranten und BaFög Bezieher leisten müssten.

Wie stehen Sie zu dieser Regelung und gibt es dazu Vorschläge/Anträge, dies zu ändern?

MFG,
Moritz Schefers

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schefers,

Ihre Anfrage vom 18. November 2009 habe ich erhalten.
Seit der Gründung von "abgeordnetenwatch" habe ich über vier Jahre lang sämtliche an mich gerichteten Fragen eingehend beantwortet. In Zukunft möchte ich davon absehen, diese Plattform weiter zu bedienen.
Mein Grund dafür ist die von "abgeordnetenwatch" eingeführte Praxis, bestimmte Antworten von Abgeordneten als "Standardantworten" zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung stellt meines Erachtens eine Abqualifizierung dar, die "abgeordnetenwatch" prinzipiell nicht zusteht. Auch ein diesbezüglich geführter Schriftwechsel mit "abgeordnetenwatch" brachte hier keine Änderung.
Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Frage direkt an mich zu senden. Sie erreichen mich z.B. über meine Homepage unter www.ruprecht-polenz.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.