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Ruppert Stüwe
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Frage von Ingrid H. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass die Kürzungen in der Psychotherapie zurückgenommen werden?

Sehr geehrter Herr Stüwe, mit Entsetzen habe ich die Kürzungen bei der Vergütung der Psychotherapeut:innen zur Kenntnis genommen. Dies ist angesichts der Entwicklung von psychischen Krankheiten in Deutschland der völlgi falsche Schritt. Ich möchte Sie daher eindringlich bitten, sich dafür stark zu machen, dass diese Kürzungen zurück genommen werden und dass es auch keine Budgetierung bei der Psychotherapie gibt. Auch diese Pläne gehen an der Realität der Menschen vorbei.
Hoffnungsvolle Grüße
Ingrid H.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Absenkung der Honorare von Psychotherapeut:innen durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten. Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und wir Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen können. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Insbeson­dere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben.

Geben Sie mir zunächst die Gelegenheit, zu diesem Vorgang einordnend Stellung zu nehmen.

Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazuge­hörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustande­kommen von Entscheidungen regeln, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungs­erbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. 

Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetz­ung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entschei­dungen vorhanden. 

Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. (Vgl. § 87 SGB V) Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütung­sinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungs­mechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erwei­tert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen. 

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entschei­dungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich bereits dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten kann, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt. 

Zum konkreten Fall. 

GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychothera­peutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlich­tungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nun­mehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die Kontrahenten haben in Folge des Schlichtungsspruches unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung, auf die ich an dieser Stelle gern hinweisen möchte. 

Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits an­gekündigt.

Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeu­tung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann. 

Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit, das, wie oben erläutert, die Rechtsaufsicht über den Bewertungs­ausschuss ausübt, aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. 

Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundes­ministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern und nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbes­sern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir wer­den die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe

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