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Ruppert Stüwe
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Frage von Irene L. •

Werden Sie sich bei der Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse auf die Seite unserer Datenschutzbeauftragten stellen?

Sehr geehrter Herr Stüwe,
im Bundestag fand gestern im Innenausschuss die Anhörung über die drei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse ( Polizei / BKA ) statt, und aus der Stellungnahme unserer Bundesdatenschutz-Beauftragten (Louisa Specht-Riemenschneider) geht hervor, dass die Gesetzesvorhaben so einer Normenkontrolle in Karlsruhe wohl nicht standhalten können. Während wir nach vorn unsere Verfassung verteidigen müssen gegen eine europaweite rechtsextreme Bedrohung, wünsche ich mir, dass in unserem Rücken, von unserer aktuellen Regierung, niemals Gefährdungen unseres Verfassungsrechts, der Unschuldsvermutung, des Trennungsgebots, der EU-Grundrechte-Charta ausgehen. Deshalb frage ich Sie hier: werden Sie an der Seite der Datenschutzbeauftragten abstimmen, wenn es um das Sicherheitspaket im Bundestag gehen wird?
( Bundestagsberichterstattung dazu findet man hier:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/inneres/anhoerungen/1210144-1210144 ).

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