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Sehr geehrter Herr Stüwe, wie ist Ihre Position zum Antrag von Bundestagsabgeordneten zum Verbotsverfahren gegen die AfD? Befürworten Sie ein Verbotsverfahren?
Nach aktuellem Kenntnisstand deutet alles darauf hin, dass die regulären Kostenträger (die Krankenversicherung und der Arbeitgeber) herangezogen werden.
Um möglichst schnell für Klarheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit zu sorgen, hat die Bundesregierung nun das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt.
Nach Rücksprache mit Stromnetz Berlin muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ein Abschluss der Baumaßnahme erst für April 2027 in Aussicht gestellt werden kann.