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Frage von Gabriele B. •

Frage an Rüdiger Weiß von Gabriele B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weiß,

warum erhalten abgelehnte Asylbewerber weiterhin Leistungen?
Es sollte genügen nach sechs Monaten sämtliche Leistungen zu streichen. In dieser Zeit können diese Menschen sich in ihren Botschaften neue
Papiere ausstellen lassen und sie können zurück in ihre Heimatländer. Wenn ca. 500.000 abgelehnte Asylbewerber einfach bleiben, brauchen wir keine Asylverfahren. Dann kann jeder nach Deutschland kommen und wir kommen bis an sein Lebensende für ihn auf.
Dafür arbeite ich nicht und zahle Steuern!!!!!

Mit freundlichen Grüßen
Berger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Berger,

Momentan erhalten abgelehnte Asylbewerber bis zu ihrer Abschiebung dieselben Leistungsbezüge, wie bereits zuvor. Das bedeutet, dass die Betroffenen mit den gesetzlich zugestandenen Mitteln bereits an der definierten Armutsgrenze leben und sich in etwa finanziell auf dem Niveau der deutschen Hartz-IV-Sätze befinden. Eine weitere Kürzung der Bezüge würde das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzen, das vom Bundesverfassungsgericht 2012 wie folgt festgehalten wurde: "Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."

Die Politik hat darauf reagiert und im Oktober 2015 eine Ergänzung zum Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, dass abgelehnten Asylbewerbern die finanziellen Zuweisungen deutlich gekürzt werden. Demnach sollen die Betroffenen nur noch einen "allgemeinen Anspruch auf das unabdingbar Notwendige", wie es im Maßnahmenkatalog von Bund und Ländern beschrieben wird, erhalten und somit zum schnelleren Verlassen des Landes angehalten werden.

Die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern oder Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive ist bereits vorangeschritten. Darüber wird selten berichtet oder dies bewusst von einigen Menschen überlesen. Zudem wird die Rückführung durch soziale Faktoren, die nicht vorhandenen Rücknahmeabkommen oder durch die Weigerung der eigentlichen Herkunftsländer erschwert. All dies ist rechtlich eindeutig im Grund- und Asylgesetz geregelt. Abschließend möchte ich sagen, dass es nicht immer nur um geltendes oder eingefordertes Recht, sondern auch um Menschlichkeit, Mitgefühl und Würde geht.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Weiß