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Rudolf Henke
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Frage von Martin F. •

Frage an Rudolf Henke von Martin F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Henke.

Gut, daß die CDU sich auf ihrem Parteitag endlich für einen Mindestlohn ausgesprochen hat, aber damit ist ja noch kein Gesetz beschlossen!

Was sollen zum Beispiel die vielen Arbeiter mit Hungerlöhnen von 4 oder 5 Euro auf dem Bau heute machen?

Was sind hier die nächsten Schritte?

Mit freundlichen Grßen

Martin Friedrich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Friedrich,

für Ihre Frage vom gestrigen Tage zu Mindestlöhnen danke ich Ihnen sehr herzlich.

Wir wollen erreichen, dass jemand der Vollzeit arbeitet von seinem Lohn auch leben und seine Familie ernähren kann. Lohndumping hat die CDU allerdings auch bisher bereits entschieden bekämpft.

Auch aufgrund der Arbeit der CDU gibt es bereits heute in Deutschland verschiedene Möglichkeiten zur Einführung von Lohnuntergrenzen:

Stellen Arbeitgeber und Gewerkschaft einen gemeinsamen Antrag, können Branchen, in denen mehr als die Hälfte der Beschäftigten tarifgebunden sind, in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legt dann mittels Allgemeinverbindlichkeitserklärung eine tarifliche Lohnuntergrenze in dem jeweiligen Wirtschaftszweig fest. Neben neun weiteren Branchen gilt nach Entsendegesetz in dem von Ihnen angesprochenen Baugewerbe bereits heute ein Mindestlohn von 11 Euro West und 9,75 Euro Ost. Ein Stundenlohn von 4 oder 5 Euro ist auf dem Bau heute gesetzlich ausgeschlossen.

Eine weitere Möglichkeit für die Einführung von Lohnuntergrenzen bietet das Tarifvertragsgesetz. Zum jetzigen Zeitpunkt sind auf Grundlage dieses Gesetzes bereits 480 Tarifverträge in Deutschland durch Arbeitgeber und Gewerkschaften für allgemeinverbindlich erklärt wurden, das heißt für alle Beschäftigten in diesem Bereich.

In Branchen, in denen weniger als die Hälfte der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag fallen, gibt es einen dritten Weg zur Einführung von Lohnuntergrenzen, nämlich über das Mindestarbeitsbedingungsgesetz, das die unionsgeführte Bundesregierung 2009 reaktiviert hat. Werden für eine Branche mit geringer Tarifbindung durch eine Kommission aus Vertretern des BMAS, Arbeitgebern und Gewerkschaften soziale Verwerfungen festgestellt, kann ein Mindestlohn festgelegt werden, den die Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklären kann.

Da leider noch immer nicht in allen Branchen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn existiert, hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag in dieser Woche beschlossen, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in diesen Bereichen einzuführen. Die Lohnuntergrenze soll durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt dabei der Kommission.

Ich bin zufrieden, dass die CDU dieses klare Signal gegen Dumpinglöhne gesetzt hat. Sowohl mein CDU-Kreisverband in Aachen, als auch der CDU-Landesvorstand Nordrhein-Westfalen waren durch entsprechende Anträge beteiligt, diese Entscheidung auf den Weg zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB