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Ronald Pofalla
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Frage von Albert R. •

Frage an Ronald Pofalla von Albert R. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Pofalla,

zunächst mal.. das Thema" IHK-Zwangsmitgliedschaft" kann man im Betreff gar nicht anklicken.
Das scheint also nicht zu Ihrem bevorzugten Themen-Kreis zu gehören.

Ich versuche es trotzdem:
Im Jahr 2006 habe ich meine 1-Mann-GmbH stillschweigend vorübergehend "eingeschläfert", weil damit kein Gewinn mehr zu erzielen war. Im Gegenteil: Es kamen 2006 und 2007 nur Verluste heraus.

Dennoch - einer macht immer noch Gewinn - nämlich die IHK, die mir ungerührt nun eine Mahnung schickt über exakt € 300,00 an Beiträgen, die ich für 2006 und 2007 nun zu zahlen hätte.

Ich selbst kann mir die Stillegung der GmbH nicht leisten, weil auch dieses zu hohe Gebühren zur Folge hätte - deshalb lasse ich sie nun auf der Erfolglosigkeits-Basis "auslaufen."

Wie lange, sehr geehrter Herr Pofalla, muß ich noch bei dem IHK-Verein bleiben, dem ich gar niemals beitreten wollte?

Hätte ich nicht noch einen anderen Berufszweig, mit dem ich mein Geld verdienen kann, so müßte ich die IHK-Beiträge als "Zusatzbelastung" beim HARTZ-IV-Geld anmelden.. Ginge das?

Ich bin sehr an einer Antwort interessiert.

Mit freundlichem Gruß
Albert Rieder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rieder,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Juni 2008.

In der Koalitionsvereinbarung ist eine Aufhebung der IHK-Pflichtmitgliedschaft nicht vorgesehen. Die Gründe, die für eine Beibehaltung der IHK-Pflichtmitgliedschaft sprechen, finden Sie in meiner E-Mail an Abgeordnetenwatch vom 9. Juni 2008, auf die ich Sie gerne hinweisen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB