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Ronald Pofalla
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Frage von Dieter Dr. B. •

Frage an Ronald Pofalla von Dieter Dr. B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Pofalla,

nach einer kurzen Umfrage im Kollegenkreis (niedergelassene Ärzte im Kreis Kleve, sowohl Haus- wie auch Fachärzte), stellt sich heraus, dass mit Einführung der Regelleistungsvolumina am 1.1.2009 unsere Honorarsituation im Bereich der gesetzlichen Versorgung dramatisch einbricht, z. B. in unserer Praxis um 20%. Dies entspricht übrigens dem Wert, den mir auch die Kollegen im Umkreis mitteilen.
Was gedenken Sie, was gedenkt die CDU, gegen die existenzbedrohende Honorarentwicklung im Bereich der kassenärztlichen Versorgung zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Borrmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Borrmann,

es ist mir ein großes Anliegen, auf die Situation der Ärzte in Deutschland einzugehen. Für mich ist es sehr wichtig, dass wir hier weiterhin über eine hochwertige qualitative Versorgung mit Ärzten verfügen, die gerne und unter für sie guten Bedingungen ihre Patienten in der Praxis oder Klinik versorgen können.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich im Rahmen der Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass die Lage der Ärzteschaft verbessert wird. Die Budgetierung der ärztlichen Honorare ist beendet, und das Vergütungssystem ist damit für alle niedergelassenen Ärzte auf eine neue leistungsgerechtere Grundlage gestellt worden. Die vertragsärztlichen Leistungen werden seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich mit festen Preisen einer nach haus- und fachärztlichen Leistung getrennt ausgestalteten regionalen Eurogebührenordnung vergütet und setzen sich aus Regelleistungen, Mehrleistungen, freien Leistungen und regionalen Vertragszuschlägen zusammen. Das Gesamtvolumen der ärztlichen Vergütung wurde um etwa 2,7 Mrd. Euro angehoben und steht der Ärzteschaft komplett zur Verfügung.

Nach den im Oktober 2008 getroffenen Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses werden die weiteren Umsetzungsfragen insbesondere von den regionalen Vertragspartnern geklärt. Auf Bundesebene liegen, nach Auskunft des zuständigen Ministeriums und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, noch keine vollständigen Daten über die konkreten Auswirkungen in den einzelnen Bundesländern vor. Von daher sind gesicherte Aussagen dazu derzeit nicht möglich. Aktuelle Simulationsberechnungen zu den Auswirkungen des Beschlusses zeigen, dass es im Vergleich der Jahre 2007 und 2009 in keiner KV-Region zu Honorarverlusten kommen dürfte. Zuständig für die Verteilung des ärztlichen Honorars sind die Kassenärztlichen Vereinigungen, in denen alle Facharztgruppen vertreten sind und deren Aufgabe es ist, die notwendige Transparenz über die Auswirkungen der Honorarreform vor Ort und für den einzelnen Vertragsarzt zu schaffen. Dies schließt die Transparenz über die tatsächlich erforderliche Höhe der Rückstellungen mit ein. Tatsache ist jedoch, dass diese Rückstellungen Teil der Gesamthonorarsumme sind und im Laufe des Jahres den Vertragsärzten auszuzahlen sind.

Von den Kassenärztlichen Vereinigungen wurden erste Bescheide für die im 1. Quartal 2009 über das jeder Arztpraxis zur Verfügung stehende Regelleistungsvolumen an die Vertragsärzte versandt. Ein Vergleich der Fallwerte nach den bisherigen Vergütungsregelungen mit den jetzt aktuell versandten Fallwerten hat vielfach zu der weitgehend nicht zutreffenden Annahme geführt, dass es zu deutlichen Honorarverlusten kommt. Zwar sind die neuen Fallwerte niedriger als die nach der alten Gebührenordnung, jedoch sind bei der Honorarberechnung die bereits dargestellten weiteren Bestandteile (Mehrleistungen, freie Leistungen und regionale Vertragszuschläge) zu berücksichtigen. Tatsächlich ist daher in der Breite von einer Honorarsteigerung auszugehen, deren Höhe jedoch von Facharztgruppe zu Facharztgruppe variieren kann.

Die intensiven und anhaltenden Diskussionen über die Auswirkungen der ärztlichen Honorarreform zeigen, dass in Gesprächen der Landessozialministerien mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen die notwendige Transparenz und Klarheit für die niedergelassenen Vertragsärzte und auch für die Bürgerinnen und Bürger hergestellt werden sollte.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin für eine leistungsgerechte Vergütung der Ärzteschaft einsetzen und verfolgt daher mit großer Aufmerksamkeit die Schaffung der erforderlichen Transparenz auf Landesebene.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB