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Roman Senga
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Frage von Heiko H. •

Das Bundeskabinett hat eine Fortschreibung der gesetzlichen Regelsätze beschlossen, die weit unter der aktuellen Inflationsrate bleibt. Was halten Sie davon?

Während die Medien von einer Teuerungsrate von knapp 4 Prozent sprechen, hat das Kabinett letzten Mittwoch auf Vorlage des BMAS eine Verordnung verabschiedet, nach der die Regelsätze nach SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2022 um nicht mal 1 % angehoben werden sollen. Maßgeblich für die Berechnung dieser Veränderungsrate war die Preis- und Lohnentwicklung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.
Die Regelung für die Berechnungsweise (§ 28a SGB XII) enthält u.E. einen Konstruktionsfehler, der bei geringer Inflation nicht so auffällt. Gibt es aber größere Aus­schläge bei den Preisen und/oder den Löhnen, so kommen diese erst mit 1 bis 2 Jahren Verzögerung bei den Leistungen an. Der Vorteil für die Regierungen: Mehrausgaben werden so immer um eine gewisse Zeit nach hinten verschoben. Für die Betroffenen ist es hingegen bitter, da die Preiserhöhung ja jetzt, und nicht erst im übernächsten Jahr, zuschlägt. Faktisch handelt es sich bei der für 2022 vor­gesehenen Anpassung um eine Realwertsenkung.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H., Sozialhilfe ist zum Glück lediglich eine Grundsicherung, für eine hoffentlich niemals und wenn dann, hoffentlich nur sehr kurze Phase im Leben. 

Ich möchte mich als Bundestagsabgeordneter darauf konzentrieren, dass möglichst wenige oder noch viel lieber, gar keine Menschen mehr auf Grundsicherung angewiesen sind.