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Frage von Noèl K. •

Frage an Rolf Seel von Noèl K. bezüglich Verbraucherschutz

Gebührenfinanzierte Inhalteerstellung
Grundversorgung in der digitalisierten Wissensgesellschaft meint mehr als nur die Bereitstellung eines fixen Programmschemas durch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Es geht zunehmend auch darum, eine bessere Nachnutzung von gebührenfinanzierten Inhalten zu ermöglichen.
 
Offene Frage: Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, damit die durch den WDR erstellten und von den Bürgern des Landes NRW finanzierten Inhalte auch durch jedermann wieder über die einfache Konsumption hinaus verbreitet, bearbeitet und geremixt werden können?
Konkrete Frage: Werden Sie sich für die Abschaffung der Depublikationsverpflichtung von gebührenfinanzierten Inhalten durch die Öffentlich-Rechtlichen Sender einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koethe,

Urheberrechtsangelegenheiten werden nicht im Landtag beraten. Dies sind Angelegenheiten, die vom Bundestag beraten und entschieden werden müssen. Ich bitte diese Frage den Kollegen/innen aus dem Bundestag zu stellen.

MfG
Rolf Seel