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Rolf Beu
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Frage von Hans-Ulrich B. •

Frage an Rolf Beu von Hans-Ulrich B. bezüglich Verkehr

Sehr geehreter Rolf Beu,

welche Möglichkeiten bestehen darin, die geplante L677 aus der Prioritätenliste (Sept.2011) herauszunehmen. Etwaige Vorteile der sogenannte "Ostumgehung" sind für Holzwickede aus meiner Sicht viel geringer zu bewerten als die Nachteile. Die ausgebaute L677 würde wichtige Flächen in hiesigen Naherholungsgebieten zerstören, die Feinstaubbelastung erhöhen und keine deutliche Entlastung für Holzwickeder BürgerInnen mit sich bringen.

Viele Grüße
Uli Bangert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bangert,

nachdem die Landesregierung von Jürgen Rüttgers mit seinen Verkehrsministern Oliver Wittke (CDU) und Lutz Lienenkämper (CDU) das Land mit unfinanzierbaren Straßenausbauplänen und ersten Spatenstichen in Wahlkampfzeiten überzogen hatte, haben der NRW-Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD) und der Parlamentarische Staatssekretär Horst Becker (GRÜNE) die von Ihnen angesprochene Priorisierung im Jahr 2011 vorgelegt. Eine solche Priorisierung war dringend nötig, weil alleine die Kosten für die beauftragten, aber unnötigen und oftmals unrealistischen Planungen unter der CDU-Landesregierung in die zig Millionen gingen. So hat der landeseigene Betrieb „Straßen.NRW“ ein Defizit von zirka 51 Millionen Euro bei den Planungskosten entwickelt.

Im schwarz-gelben Bauprogramm 2010 für Landesstraßen waren Maßnahmen in Höhe von über 265 Millionen Euro ausgewiesen. Es standen aber im gleichen Jahr Baumittel nur in Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung. Ein „Weiter so“ wäre in Zeiten, in denen der Bund massiv die Infrastrukturzahlungen zurückfährt und auch die Haushaltslage des Landes sehr angespannt ist, unverantwortlich gewesen.

Im Bereich Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen gab der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen bisher im Schnitt jährlich 310 Millionen Euro. Für die kommenden Jahren ist eine Absenkung auf bis zu 132 Millionen Euro geplant. Die vom NRW-Ministerium vorgelegte Priorisierung erfolgte daher unter Beachtung der gültigen Bedarfspläne und der finanziellen Rahmenbedingungen der nächsten Jahre.

Für uns GRÜNE waren bei der erfolgten Schwerpunktsetzung ökologische wie ökonomische Gesichtspunkte entscheidend. Verkehrsprognosen, Lärmaspekte und die Anwohnerinteressen flossen ebenso in das Verfahren ein. Um die Größenordnung des Planungswahnsinns der früheren Landesregierung deutlich zu machen: Selbst nach dieser Generalinventur übersteigen die prognostizierten Baukosten die vorhanden Mittel und binden „Straßen.NRW“ im Wesentlichen für die nächsten zehn Jahre. Nicht alles, was NRW nun planerisch weiterverfolgt und weiterverfolgen muss, kann also letztlich in absehbarer Zeit auch gebaut werden.

Für die von Ihnen angesprochene L 677 ist der aktuelle Planungsstand, dass der Vorentwurf genehmigt ist, und als Bedingung die bereits veranlasste Umplanung im nördlichen Bereich festgelegt wurde.

Diese im Jahr 2011 von der rot-grünen Landesregierung vorgenommene Priorisierung hat auch nach der erfolgten Landtagswahl 2012 und der aktuellen Koalitionsvereinbarung weiterhin Bestand.

Mit besten Grüßen
Ihr Rolf Beu