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Roland Theis
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Frage von Gerhard K. •

Wie stehen Sie zur Idee von Katharina Reiche die durch Balkonkraftwerke eingespeisten KWh Strom ins öffentliche Netz mit Netzgebühren zu belegen?

Guten Tag Herr Theis,

ich stelle Ihnen diese Frage, weil wir Besitzer einer Photovoltaikanlage sind, die jährlich ca. 8 - 10 Tausend KWh Strom erzeugt und 2030 aus der EEG-Förderung fallen. Dann erhalten wir aus heutiger Sicht ca. 8 Cent Einspeisevergütung pro KWh. Wenn nun Netzgebühren anfallen würden, ist es nicht schwer zu erkennen, dass solche privaten Anlagen unwirtschaftlich und wahrscheinlich abgebaut werden.

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Antwort von CDU

Nach dem derzeitigen Stand gibt es keine Pläne, Balkonkraftwerke mit Netzentgelten auf jede eingespeiste Kilowattstunde zu belasten. Auch die aktuellen Überlegungen der Bundesnetzagentur sehen dies ausdrücklich nicht vor.

Hintergrund ist die derzeit laufende Reform der Netzentgeltsystematik. Die Bundesnetzagentur hat hierzu Ende Mai 2026 einen Zwischenstand veröffentlicht. Danach sollen sogenannte „Prosumer“, also Haushalte mit einer eigenen Photovoltaikanlage, künftig über einen etwas höheren Grundpreis stärker an den Kosten des Stromnetzes beteiligt werden. Begründet wird dies damit, dass auch Betreiber eigener Erzeugungsanlagen das Stromnetz jederzeit als Absicherung nutzen können, wenn beispielsweise die Sonne nicht scheint oder der Speicher leer ist. Die zusätzliche Belastung soll nach Einschätzung der Bundesnetzagentur in der Regel unter 100 Euro pro Jahr liegen. Balkonkraftwerke sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.

Für klassische Photovoltaikanlagen gilt zudem: Die Bundesnetzagentur schlägt keine Netzentgelte pro eingespeister Kilowattstunde vor. Vielmehr wird über einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis für neue Erzeugungsanlagen diskutiert. Gleichzeitig sollen Bestandsanlagen für einen Zeitraum von 20 Jahren ab ihrer Inbetriebnahme aus Gründen des Vertrauensschutzes von solchen Entgelten ausgenommen bleiben.

Ihre Sorge, dass private Photovoltaikanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung wirtschaftlich nicht mehr betrieben werden könnten, kann ich daher nachvollziehen. Nach den derzeit bekannten Vorschlägen sehe ich jedoch keine Grundlage für die Annahme, dass bestehende private PV-Anlagen deshalb massenhaft unrentabel würden oder sogar zurückgebaut werden müssten.

Wichtig ist zudem, dass es sich bislang lediglich um den vorläufigen Meinungsstand der Bundesnetzagentur handelt. Die förmliche Konsultation beginnt erst im Sommer 2026. Die endgültigen Regelungen werden voraussichtlich erst Ende 2026 festgelegt und sollen ab 2029 gelten.

Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und setze mich dafür ein, dass die Energiewende verlässlich bleibt und Investitionen privater Haushalte in erneuerbare Energien nicht nachträglich entwertet werden.

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