(...) Es ist zu begrüßen, wenn vor kommerziellen oder öffentlichen Gebäuden eigene Raucherzonen ausgezeichnet werden, die sich nicht in der Nähe eines Ein- oder Ausganges befinden . Ein absolutes Rauchverbot vor kommerziellen oder öffentlichen Gebäuden wäre jedoch rechtlich kaum realisierbar . Außerdem fällt die Beeinträchtigung unter freiem Himmel in den meisten Fällen eher gering aus (...)
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