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Roger Beckamp
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Frage von Henz Georg S. •

Frage an Roger Beckamp von Henz Georg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Beckamp,

nur 50 Wahlberechtigte sind erforderlich, um einen Einspruch gegen das zweifelhafte Ergebnis der Stimmenauszählung einzulegen (WahlprüfG §3). Die Forderung einer kompletten Neuauszählung drängt sich förmlich auf. Die Gründe ergeben sich aus der Pressekonferenz des Wahlleiters vom 24. Mai d. J. und aus der Gesamtwürdigung der bekannten Gegebenheiten.
Warum ergreift kein Mitglied der AfD-Fraktion die Initiative - mindestens die 50 Unterschriften zu organisieren?

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Antwort von
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Bei der Stimmauszählung zur NRW-Landtagswahl 2017 gab es auffällige Ungereimtheiten. Beim Landeswahlleiter und der AfD NRW gingen zahlreiche Hinweise auf Wahlfehler ein, die zu einer Überprüfung der Auszählung und Erfassung der Stimmen in 75 der 15.000 Stimmbezirken führten. Das Ergebnis dieser Stichprobe: Beim amtlichen Endergebnis vom 24. Mai 2017 mussten der AfD 2.204 Zweitstimmen mehr zugeschrieben werden, die zuvor anderen Parteien zugesprochen wurden. Hier kann man kaum noch von vereinzelten Flüchtigkeitsfehlern sprechen, wie eine empirische Unregelmäßigkeitsanalyse auf Basis der Stimmbezirks-Daten darlegt.

Deshalb hat sich die AfD NRW am 19. Juli dazu entschieden, gerichtlich Einspruch gegen das endgültige Ergebnis der Landtagswahlen 2017 einzureichen. Der Landtag wird nun ersucht, die Gültigkeit der Wahl nach § 1 Abs. 1 Wahlprüfungsgesetz NW zu prüfen und die abgegebenen Zweitstimmen in allen Wahlkreisen neu festzustellen.

Hier finden Sie weitere Infos:

https://cdn.afd.tools/sites/2/2017/07/28122621/Pressekonferenz-zum-Wahleinsp
ruch-der-AfD-NRW-27-.pdf

https://cdn.afd.tools/sites/2/2017/08/07155329/Einspruch_2_Inked.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=3qKwvTyK0i0

Es grüßt herzlich,

Ihr Roger Beckamp

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