Portrait von Roderich Kiesewetter
Roderich Kiesewetter
CDU
63 %
104 / 166 Fragen beantwortet
Frage von Sami A. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Sami A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

als Heidenheimer und somit Bürger Ihres Wahlkreises interessiert mich Ihre Haltung zu zwei familienrechtlichen Themen besonders.

1. Strafbarkeit von Umgangsboykott
In Frankreich wird Umgangsboykott strafrechtlich verfolgt (Code Pénal Article 227-5). In Deutschland hingegen, kann man mit § 1684 (2) BGB als Grundlage nur zivilrechtlich dagegen angehen. In der Praxis ist es allerdings so, daß der anzeigende Part in familienrechtlichen Fällen den Ruf eines Querulanten bekommt, was den Paragraphen somit überflüssig macht. Meiner Meinung nach ist dies ein Indikator dafür, daß in diesem Aspekt die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern vom französischen Staat als schützenswerter angesehen wird, als es der deutsche Staat tut.
Wie stehen Sie zu einer Einführung eines solchen strafgesetzlichen Paragraphen? Würden Sie selber einen solchen Gesetzesantrag vorbringen?

2. Automatische geteilte Sorge ab Geburt für unverheiratete Paare
Die Sorgerechtsregelung bei unverheirateten Paaren ist für Männer sehr nachteilhaft. Männer sind in der Regel vom Wohlwollen der Mutter abhängig, ohne Einverständnis der Mutter ist die Erlangung der geteilten Sorge nicht möglich. Ich sehe darin weder die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verwirklicht (Art. 3 (2) GG), noch sehe ich darin, daß andere Modelle des Zusammenlebens respektiert werden. Dabei ist es ausdrücklich im Koalitionsvertrag festgehalten, daß kein Familienmodell vorgeschrieben wird (siehe Seite 19 des Koalitionsvertrags).
Welch enorme Auswirkung diese gesetzliche Schieflage hat, wird durch den bekannten und skandalösen Fall Görgülü deutlich.
Darüberhinaus ist in Frankreich die gemeinsame Sorge ab Geburt bereits Realität. Auch hier könnte man meinen, daß die Franzosen fortschrittlicher und kindesfreundlicher sind als die Deutschen.
Wie stehen Sie zur geteilten Sorge ab Geburt des Kindes bei unverheirateten Paaren?

Mit freundlichen Grüßen,

S. A.

Portrait von Roderich Kiesewetter
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Als Ihr direkt gewählter Vertreter im Deutschen Bundestag und persönlich sehe den Schutz der Familie als eines der obersten Gebote in der Politik.
Die deutsche zivilgerichtliche Grundlage für einen Umgangsboykott halte ich für ausreichend. Die Ahndung eines solchen Boykotts kann mit bis zu 25.000 Euro an Strafzahlungen initiiert werden. Bei einer Nichtbegleichung des Betrags gibt es die Möglichkeit zur Androhung einer Haftstrafe.
In der Praxis unterscheidet sich daher das deutsche Vorgehen kaum von den französischen Maßnahmen.

Die CDU/CSU-Fraktion steht seit ihrer Gründung nicht für „Gleichmacherei“ sondern für ein pragmatisches, individualitätsgeschützes Miteinanderleben. Daher halte ich die derzeitigen Regelungen des Sorgerechts für angebracht und keinesfalls für unfair.
Frauen haben schon auf der biochemischen Ebene eine andere Beziehung zu dem Kind während einer Schwangerschaft, als die, welche ein Vater haben kann. Zudem trägt die Mutter während und nach der Schwangerschaft (durch das Stillen) eine große körperliche Verantwortung für das Kind. Damit unterscheiden sich grundsätzlich die Ausgangslagen der Eltern in Beziehung zum eigenen Kind.

Eltern können bei einem Sorgerechtsstreit das alleinige Sorgerecht beantragen. Um dem zu widersprechen, müssen gute und ausführliche Darlegungen der Gegenseite vorgebracht werden. Daher gibt es in meinen Augen diesbezüglich keine Ungerechtigkeit.
Durch die gute und objektive Prüfung der Sorgerechtsanträge und den Darlegungen der Gegenseite im Rahmen der deutschen Gerichtsbarkeit, kann man nicht von Übervorteilungen sprechen.
Hierdurch muss vor allem eine Gruppe profitieren: die Kinder.
Mittlerweile ist es in bestimmten Fällen auch möglich das Sorgerecht für einen Vater ohne Einverständnis der Mutter zuzusprechen.

Diese Regelungen sind auf die Gesetzesinitiative der christlich-liberalen Koalition im Jahr 2012 zurückzuführen, als die Stärkung der Väter in Sorgerechtsfällen unserer Fraktion befürwortet und gefördert wurde.

Ich hoffe ich konnte meine Standpunkte für Sie nachvollziehbar darlegen.

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Roderich Kiesewetter
Roderich Kiesewetter
CDU