Frage von Alexander W. • 09.09.2021

Antwort von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.07.2023
Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen.