(...) Offensichtlich scheint aber das Thema Lärmschutz für Sie ein wichtiger weiterer Aspekt zu sein. Die Hoffnung, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Schulwegsicherheit zu einer Entspannung der sicherlich vorhandenen Lärmschutzproblematik führen würde, teile ich jedoch nicht. Selbst wenn es rechtlich zulässig wäre (aber es fehlt eben an den Voraussetzungen, da die Schule nicht im unmittelbaren Bereich der Bundesstraße liegt), wäre die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus diesem Grunde auf die Zeit des Schulbetriebes zu beschränken. (...)