![Ricarda Lang Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/lang2022.jpg?itok=pUj7AQG0)
für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.