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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans-Peter W. •

Wie denken Sie über die Doppelverbeitragung und Rentenbesteuerung??

Ich habe 50 Jahre gearbeitet, war keinen Tag arbeitslos, habe 50 Jahre einbezahlt und bekomme jetzt als Rente nur 38 % meines letzten Gehaltes.
Deshalb habe ich seit 1992 (privat, also von meinem NETTO) ca. 210.000,00 € in diverse Direktversicherungen, Pensionsversicherungen und Betriebsrentenkassen eingezahlt. während Andere sich Urlaubsreisen gönnten...
NACH meinem Vertragsabschluss wurde 2004 per unrechtmäßigem Gesetz beschlossen, dass auch für diese Altverträge im Rentenfall noch mal Steuern, Sozialabgaben, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden soll.
Unter diesen Voraussetzungen hätte ich diese Verträge alle nie abgeschlossen, ich habe über 1.200,00 € weniger als bei Vertragsabschluss versprochen.
Wovon soll ich leben?
Wie denken Sie über die Doppelverbeitragung und Rentenbesteuerung??
Werden Sie sich gegen diese Doppelverbeitragung einsetzen?
Ich werde mein Wahlverhalten nach ihrer Antwort ausrichten – in der Hoffnung, dass ich überhaupt Antwort von Ihnen bekomme.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir, als Grüne im Bundestag, wollen das gesetzliche Rentenniveau dauerhaft auf 48 Prozent sichern, denn wer für sein Alter vorsorgt, braucht und verdient die Sicherheit, dass sich die Rentenbeiträge sich im Alter auch auszahlen. Das Rentenniveau darf nicht weiter sinken. Wir möchten, dass die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung und die ausgezahlten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Im Jahr 2005 wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte grundlegend neu geregelt. Es wurde mit einer langen Übergangsfrist geregelt, dass die Beiträge für die Altersvorsorge in der Ansparphase, also der Zeit der aktiven Beschäftigung, von der Steuer abgezogen werden können. Im Gegenzug jedoch sind die erhaltenen Rentenzahlungen dann im Alter entsprechend zu versteuern. Da die Einkünfte im Alter regelmäßig geringer sind als in der Zeit der aktiven Beschäftigung, ist diese Form der Besteuerung unter dem Strich deutlich günstiger - denn aufgrund des progressiven Steuertarifs zahlt einen höheren Steuersatz, wer ein höheres Einkommen hat.

Die Doppelbesteuerung von Rentner*innen gilt es jedoch zu verhindern, dies findet sich auch so in dem Jahressteuergesetz der Ampel-Koalition. Alterseinkünfte aus Beiträgen, die steuerlich nicht abgezogen werden konnten, dürfen dann bei Bezug der Rente nicht erneut versteuert werden. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass zur Zeit eine solche Doppelbesteuerung nicht vorliegt, wies aber darauf hin, dass sie zukünftig eintreten könnte. Es gilt jetzt, die Urteile genau zu prüfen und die nötigen Korrekturen vorzunehmen. Klar ist, dass Doppelbesteuerungen von Rentner*innen, die bereits aus versteuertem Einkommen vorgesorgt haben, auch künftig vermieden werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Renate Künast

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