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Renate Künast
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Frage von Peter W. •

Frage an Renate Künast von Peter W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Künast,

ich nehme Bezug auf Ihre Argumentation für ein generelles Rauchverbot.

Ihnen sollte bekannt sein, dass in Einrichtungen der katholischen Kirche auch nur Mitglieder dieser Organisation beschäftigt werden. Demzufolge ist es wohl logisch, dass in Raucherkneipen nur Leute beschäftigt werden, die nicht gegen den Qulam haben oder selbst qualmen. Oder?

Mit einem allgemeinen Rauchverbot, insbondere dem heute schon geltenden Verbot beim Rauchen öffentlich zu essen und zu tanzen, wird ein Teil der Bevölkerung aus dem öffentlichen Leben verbannt. Und die Teilhabe am öffentlichen Leben findet bei einem großen Teil dieser Bevölkerungsgruppe in Gaststätten und Kneipen statt. Ist ihnen wirklich die Auswirkung eines derartigen Gesetzes bewußt? Wissen Sie wirklich, was Sie bereits heute angerichtet haben?

Woraus leiten Sie das Recht des Gesetzgebers ab, Raucher umzuerziehen? Genau das ist aber die Intention der Nichtraucherfraktion. Sie geben es öffentlich bekannt:

Nicht Rauchen muß der Normalfall sein! lautet das Credo.

Wie lange glauben Sie, wird es dauern, bis der Vatikan sich durchsetzt, und Schwule und Lesben zur Umerziehung freigegeben werden?

Auch hier darf der Vatikan heute unzensiert behaupten:

Homosexulität ist unnormal

Haben Sie mit dem Verfassungsrichter gesprochen, der in einem Minderheiten Votum aufzeigt, dass hier eine Grenze überschritten wird?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Weigelt,

gerne antworte ich Ihnen im Namen von Renate Künast. Zunächst eine grundlegende Klarstellung: Mit einem Rauchverbot in Gaststätten sollen nicht die Raucher gegängelt, sondern die Nichtraucher vor den Folgen des Tabakkonsums geschützt werden! Jeder Raucher hat das Recht, seine eigene Gesundheit zu schädigen - aber nicht die Gesundheit anderer! Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebung der Bundesländer zum Rauchverbot in Gaststätten für ungültig erklärt. Zu Recht, denn es gibt in diesen Regelungen zu viele Ausnahmen. Geschont wurden einmal die Festzeltwirte, ein anderes Mal die größeren Gaststätten mit Nebenraum oder die Traditionsvereine. Damit ist höchstrichterlich bestätigt worden, was politisch auf der Hand liegt: Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung beim Nichtraucherschutz. Die einfachste Möglichkeit dafür wäre ein besserer Arbeitsschutz für die Gastronomie. Denn im Arbeitsschutzgesetz gibt es bis heute eine Ausnahmeregelung: Wer in einer Eckkneipe oder in einem Restaurant arbeitet, muss es in Kauf nehmen, wenn an seinem Arbeitsplatz geraucht wird, während alle anderen Arbeitnehmer längst das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben.

Ihre Behauptung, in Kneipen wären nur überzeugte RaucherInnen beschäftigt, halte ich für völlig unhaltbar. Das mag für eingeschworene Raucherclubs gelten - aber ganz gewiß nicht für alle Cafes, Kneipen und Restaurants, für die eine gesetzliche Regelung gelten würde! Für solche eingeschworenen Raucher würde unser Vorschlag im übrigen eine Lösung enthalten: Wenn der Inhaber einer Kneipe selbst hinter der Theke steht, hat er die Möglichkeit, Rauchen in seiner Gaststätte zu erlauben. So könnte manche kleine Eckkneipe zum Raucherclub werden. Für alle anderen gäbe es eine klare und bundeseinheitliche Lösung.

Dass wir Grünen uns ansonsten seit Jahren für den Kampf gegen die Diskriminierung von Homosexuellen (ebenso wie von anderen Minderheiten) stark machen, ist Ihnen hoffentlich bekannt.

Mit freundlichen Grüßen,
Bettina Jarasch
Fraktionsvorstandsreferentin

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