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Renate Künast
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Frage von Volker K. •

Frage an Renate Künast von Volker K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Künast,

ich habe gerade unter Volksstimme.de vom heutigen Tag das von Ihnen stammende Zitat gelesen.
"Und noch ein anderer Aspekt : Der Bauer kann vom Genmais oder Genweizen kein eigenes Saatgut " abzweigen ". Es ist nicht vermehrungsfähig. Er muss neues kaufen und gerät in eine verhängnisvolle Abhängigkeit."
Als ehemalige Agrarministerin sollten Sie es besser wissen. Natürlich ist Mais- und erst recht Weizenerntegut - egal ob gentechnisch erzeugt oder konventionell - vermehrungsfähig. Richtig ist, dass das Erntegut von Maishybriden im Nachbau natürlich weit weniger Ertrag bringt als die Hybride selbst. Bei Weizen ist die Hybridzüchtung noch wenig fortgeschritten. Würde es also gentechnisch veränderte Weizensorten geben, wären das mit Sicherheit keine Hybriden und das daraus gewonnene Erntegut somit voll vermehrungsfähig.

Was bezwecken Sie mit solchen Falschaussagen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Klemm,

ich danke Ihnen im Namen von Renate Künast für Ihre Nachricht.

Natürlich sind gentechnisch veränderten Pflanzen nicht vermehrungsunfähig. Trotzdem können Landwirte nichts mehr für ihren eigenen Nachbau "abzweigen", denn bei gentechnisch veränderten Pflanzen handelt es sich um patentierte Pflanzen.

Es wird den Landwirten also nicht helfen, wenn - entsprechend ihrer Argumentation - gentechnisch veränderte Pflanzen anders als konventionelle Hybridpflanzen voll vermehrungsfähig sind. Denn das Problem liegt vielmehr im Patentschutz, der - wie Ihnen sicherlich aus Ihrer Tätigkeit beim Bundessortenamt bekannt ist - weit reichender als der Sortenschutz ist, nicht nur in Bezug auf den Schutzgegenstand, sondern auch bei den Schutzvoraussetzungen und dem Schutzumfang.

Beim Sortenschutz erstreckt sich der Schutzumfang z.B. in der Regel nur auf das Vermehrungsmaterial. Dagegen ist z.B. der vom Patentrecht gewährte Schutz umfassender und bezieht sich auf jede gewerbsmäßige Benutzung.
Dementsprechend ist es für Landwirte bei patentierten Pflanzen (und dazu gehören in der Regel gentechnisch veränderte Pflanzen) nicht mehr möglich, Saatgut aus der eigenen Ernte für die Wiederaussaat zu benutzen, also Nachbau zu betreiben. Denn dieser ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Patentinhaber wie z.B. Monsanto gestattet.

Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Riewenherrm

Referentin für Biotechnologie und Bioethik Bundestagsfraktion
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