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Renate Künast
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Frage von André N. •

Frage an Renate Künast von André N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Der DGB fordert den Mindestlohn ohne Ausnahmen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass mit dem "Tarifautonomiestärkungsgesetz" auch mit Blick auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention) die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfBM) ebenso einen Anspruch auf den Mindestlohn bekommen? Wenn nein - warum nicht und welcher Lohn wäre nach Ihrer Auffassung für deren Arbeit angemessen?

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Antwort von
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Lieber Herr Nowak,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.
Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten für ihre Zeit, Energie und Arbeitsleistung gegenwärtig sehr wenig Geld. Das ist ungerecht. Werkstattbeschäftigte verdienen mehr Anerkennung für ihre Arbeit, auch in Form einer besseren Bezahlung.
Trotzdem haben wir uns in der Debatte um das Tarifautonomiestärkungsgesetz nicht für einen Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte eingesetzt. Ein Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte würde nämlich nicht dazu führen, dass das Geld tatsächlich bei den Beschäftigten landet. Hintergrund ist die Tatsache, dass Arbeitsplätze in Werkstätten keine „normalen“ Arbeitsplätze sind.
Wer ernsthaft etwas an der finanziellen Situation von Werkstattbeschäftigten ändern möchte, muss also grundlegender ansetzen. Und es muss mehr und bessere Möglichkeiten für Werkstattbeschäftigte geben, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.
Ein Mindestlohn, den man gleich wieder „abgeben“ muss, ist uns zu wenig.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Künast

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