Renate Krilles
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Cornelius C. •

Frage an Renate Krilles von Cornelius C. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Krilles.

Thema Beamtenbesoldung - Pensionsfinanzierung.

Unabhängig von der mehr oder weniger subjektiven Bewertung der Beamtenbesoldung, wird - selbst bei verantungsbewussten Beamten - die Finanzierung der Beamtenpensionen als unsicher und Fass ohne Boden betrachtet.
Frage: Wie stellen Sie sich die zukünftige Finanzierung der Pensionskassen vor?
Derzeit zahlen Beamte keine Renten- und Arbeitslosengelder!Dies ist zwar keine typisch ladespolitische,- aber m.E. eine Frage die auch die Landespolitiker bewerten- und damit beeinflussen sollten.
mfG
C.Carstensen

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Carstensen,
obwohl – wie Sie richtig schreiben – die Pensionsansprüche und die Beamtenbesoldung keine landespolitischen Themen sind, möchte ich Ihnen meine persönliche Meinung zum Thema Alterssicherung allgemein mitteilen, die sich vom Tenor her sicher weitgehend mit der Meinung der Grünen deckt, die ich als Grüne aber auch ohne Rückfrage zu äußern berechtigt bin (das ist nicht bei allen Parteien so). Grundsätzlich und langfristig wird dem gesamten Sozialversicherungssystem nur der Weg bleiben, der zunächst für alle eine Grundversorgung beinhaltet – dies gilt für die Renten- wie auch für die Krankenversicherung. Die Grünen plädieren für eine Bürgerversicherung für alle Bürger dieses Staates. Gerecht empfände ich, wenn jeder Bürger, ob Arbeitnehmer, Selbständiger oder Beamter in gleichem Maße in eine Grundsicherung einbezogen wird, wobei die Beiträge sich auf alle Einkunftsarten beziehen sollten, nicht nur auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für Handwerker besteht auch wenn sie selbständig sind, immer noch die Pflicht, die 216 Handwerkerregelbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. Diese Tradition hat gute Gründe, auch wenn die Rente, die sich aus diesen Pflichtbeiträgen ergibt, nicht zum Leben reicht.
Ich hielte es auch für wünschenswert, wenn ehrenamtliche Leistungen, Erziehungsleistungen oder Pflegeleistungen an alten oder behinderten Menschen zu Rentenansprüchen führen würden. Somit würde auch dieser Teil der Lebensleistung eines Menschen mit dem Lebensstandard im Alter korrespondieren. Damit würden nicht gerade die Menschen, die in hohem Maße für die Allgemeinheit unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt Leistungen erbracht haben auch im Alter benachteiligt werden. Darüberhinaus wird es sicher weiter eine Zusatzversorgung für Arbeitnehmer und auch Beamte geben, bzw. private Vorsorge erforderlich sein, die steuerlich auch entsprechende Berücksichtigung und Förderung erfahren sollte. Beamtenbesoldung und Pensionsansprüche werden in der derzeit gehandhabten Form langfristig nicht finanzierbar sein.
Die Einbeziehung der Beamten in die Arbeitslosenversicherung sollte auch einmal aus anderer Sicht betrachtet werden: Dies würde auch einem Beamten die Freiheit eröffnen, aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden, ohne das Risiko, völlig ohne Einkünfte dazustehen. Es gibt auch Beamte, die bleiben müssen, was immer geschieht, eben weil sie keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung haben.

Freundliche Grüße
Renate Krilles