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Frage von Marlies B. •

Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?

Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile

Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:

https://7argumente.de/

Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. In den Abstimmungen zur Impfpflicht am 07.04.2022 im Deutschen Bundestag habe ich mich gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Als Freie Demokratin unterstütze ich die Forderung nach selbstbestimmter Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger. Ich halte Corona-Impfungen für sinnvoll, spreche mich aber gegen eine verpflichtende Impfung aus, da ich eine Einführung der Impfpflicht juristisch nicht für umsetzbar halte. Für eine Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht müssen zuerst viele rechtliche Fragen geklärt werden, daher sehe ich derzeit keine Möglichkeit für eine Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Renata Alt MdB

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