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Reinhold Strobl
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Frage von Jonathan E. •

Frage an Reinhold Strobl von Jonathan E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobel,

ich habe eben in der Süddeutschen Zeitung über die gestern beschlossene Gesetzesänderung zur Vorbeugehaft. Ich tue mir unglaublich schwer damit, zu verstehen, wie eine solche, theoretisch unbegrenzte Haft und entsprechende Einschränkung der bürgerlichen Grundrechte mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sein soll, und ich meine im wörtlichen und im gedachten Sinne des Grundgesetzes. Wie ist es zu rechtfertigen, dass jemand, der nichts verbrochen hat, eingesperrt wird, bloß weil er oder sie etwas tun KÖNNTE? Und führt eine solche, unbegrenzte Haft nicht genau dazu, sogenannte Gefährder gar nicht mehr freilassen zu wollen, aus Angst sie könnten sich rächen wollen? Genau vor diesem Problem steht doch derzeit die USA mit Guantanamo Bay. Zumal frage ich mich, warum diese Aufgabe der Polizei und der Justiz aufgebürdet wird, wo doch eher der Verfassungsschutz zuständig scheint?

Mit freundlichen Grüßen,
J. E.

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Antwort ausstehend von Reinhold Strobl
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