
Das Linslerfeld befindet sich in der Zone III eines Wasserschutzgebiestes. Das Wasserschutzgebiet bleibt bestehen.
SPD-Landtagsfraktion/Tom Gundelwein
Das Linslerfeld befindet sich in der Zone III eines Wasserschutzgebiestes. Das Wasserschutzgebiet bleibt bestehen.
Derzeit liegen noch keine Genehmigungsanträge der Firma SVOLT vor. Daher können Fragen zu betriebsinternen Strukturen und Abläufen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Die Gemeinde Überherrn ist „Herrin des Verfahrens“
Über eindeutige Vorgaben im deutschen Wasserrecht wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse bewirtschaftet und vor einer übermäßigen Nutzung geschützt werden.
Im Planungsprozess wird ein Gutachten zur Grünordnungsplanung erstellt, aus dem sich eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergibt.
Die zur Versiegelung vorgesehene Fläche selbst ist kein FFH-, Natura2000-, oder Vogel- und Naturschutzgebiet.