Ist die für den 12. April angekündigte Offenlegung zu den Gutachten (Linslerfeld) eine frühzeitige Offenlegung oder bereits die formelle Offenlegung?

Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Gemeinde Überherrn ist „Herrin des Verfahrens“. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer Frage an die Gemeinde Überherrn zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Weitere Fragen an Reinhold Jost

wie bereits erwähnt, ist es die Entscheidung der Kommunen, sich an Windparks zu beteiligen.

Im Saarland steht ausreichend Grundwasser zur Verfügung. Aus fast allen saarländischen Grundwasserkörpern wird weniger als die Hälfte der mittleren jährlichen Grundwasserneubildung entnommen.

Das Linslerfeld befindet sich in der Zone III eines Wasserschutzgebiestes. Das Wasserschutzgebiet bleibt bestehen.

Derzeit liegen noch keine Genehmigungsanträge der Firma SVOLT vor. Daher können Fragen zu betriebsinternen Strukturen und Abläufen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.