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Frage von Robert J. •

Frage an Reinhard Schultz von Robert J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schulz

Ich war bis zum 31.03.08 Arbeitslos (Harz IV)
Jetzt habe ich selber Arbeit gefunden, leider verdiene ich nicht so viel.
Genau gesagt bekomme ich nur 787,93 Euro
Um zur Arbeit zu kommen muss ich 245 Euro monatlich für Benzin bezahlen.
300 km mache ich ca. Privat das sind 73,50 Euro
An die Stadtwerke gehen 150 Euro,
KFZ Versicherung 35,28 Euro,
KFZ Steuer 32,50 Euro
Telekom 55 Euro
Hundehaftpflicht 22,14 Euro Muss ich haben so will der Statt.

Also es bleiben mir 174,51 Euro zum leben. Ich bin froh dass ich keine Miete zahlen muss. (Wohnung von Mutter gestellt)

Ich habe bei der Stadt Ahlen Antrag auf Erlass der Hundesteuer (620,40) gestellt
Der Wurde abgelehnt mit der Begründung, dass mein Verdienst das Existenzminimum übersteigt.

Währe ich weiter Arbeitslos, hätte ich meine 480 Euro, musste keine Steuer bezahlen, Hätte noch Geld für meinen Vierbeiner bekommen, na und Kleidungsgeld nicht vergessen.

Wenn ich von den 174 Euro noch Futtergeld abziehen sollte, beleiben mir 100 Euro zu essen.

Wenn mein Verdienst wirklich Existenzminimum übersteigt, was darf ein Mensch in Deutschland noch essen und trinken? Wasser und Steine? Den nicht mal für täglich frischen Brot reichen die 100 Euro mittlerweile aus.

Was kann ich noch machen? Wie weit kann das Satt gehen? Wieso werde ich bestraft das ich arbeiten möchte?

Mit freundlichen Grüßen

Robert J

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