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Frage von Irmgard K. •

Frage an Reinhard Schultz von Irmgard K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Schultz,

wir sind Eigentümer eines Grundstücks mitten in Enniger an der Anne Frank Strasse.
Entlang der Straße, ca. 160 m lang, befinden sich sämtliche erforderliche Versorgungsleitungen für eine Wohnhausbebauung. Das Grundstück ist von Wohnhäusern umgeben.
Seit Jahren versuchen wir das Grundstück einer Wohnhausbebauung zuzuführen.
Dieses hat die Stadt Ennigerloh bisher verhindert obwohl diese zum Beispiel ca. 30.000,- Euro Kanalbaubeiträge einnehmen könnte ohne dass ihr Kosten entstehen, weil der Kanal vorhanden ist.

Die Stadt vermarktet Wohnhausgrundstücke. In Gesprächen teilte diese mit, dass sie sich durch unsere Grundstücke keine Konkurrenz schaffen will.
Auf unsere Bauvoranfrage hat die Stadt gegenüber der Baugenehmigungsbehörde, dem Kreis Warendorf, ihr Einvernehmen verweigert.

In dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan hat die Stadt das bisher als Wohnbaufläche dargestellte Grundstück nunmehr gegen unseren Willen als Grünfläche ausgewiesen.

Ein Normenkontrollverfahren ist hiergegen gesetzlich nicht vorgesehen.
Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Erteilung des Einvernehmens und gegen die Flächennutzungsplanung der Stadt sind nach heutiger Gesetzeslage schwer möglich. Wir sind zu einer gütlichen Regelung bereit.
Ein Verhandlungsangebot hat die Stadt nicht angenommen.

Wir sind der Meinung, dass eine Änderung der Gesetze erforderlich ist, damit Rechtsmittel (Normenkontrollverfahren) gegen Flächennutzungspläne und gegen die Verweigerung des Einvernehmens möglich sind.
Diese Änderung wird auch zur Vermeidung langer Rechtstreitigkeiten für erforderlich gehalten. Wir empfinden das Verhalten der Stadt als eine Enteignung.

Werden Sie sich für eine Änderung einsetzen?

Wir bitten um eine Mitteilung, welche Möglichkeiten aus Ihrer Sicht bestehen, um zu einer einvernehmlichen Regelung mit der Stadt zu kommen.
Können Sie sich dafür einsetzen?

Mit freundlichen Grüssen

Gez.: Fiehe, Polklas, Kleineheismann

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kleineheismann,

ich bitten Sie um Verständnis, dass ich auf abgeordnetenwatch keine personenbezogenen Fragen beantworte.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Schultz