
(...) Die darin vorgesehenen Möglichkeiten zur Aussetzung einer Abschiebung unter humanitären und menschenrechtlichen Aspekten werden von dem Abkommen in keiner Weise berührt oder gar eingeschränkt. Die ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat aufgrund der aktuellen Lage in Syrien unter Einvernehmen des Bundesinnenministeriums eine Aussetzung der Abschiebungen nach Syrien beschlossen. Seit April 2011 verzichten alle 16 Bundesländer auf Abschiebungen nach Syrien. (...)