(...) Leistet der Vater Ihres Sohnes freiwillig keinen Unterhalt, muss er gegebenenfalls auf Leistung verklagt werden. Bei der Ermittlung des Gerichtsstandes ist nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, dass sich dieser nicht nach dem Wohnsitz des Beklagten richtet, sondern danach, wo die unterhaltsberechtigten Kinder ihren Wohnsitz bzw. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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