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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Kay F. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Kay F. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

im Sommer ging ein Aufschrei der Empörung über die widerwärtigen Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie quer durch alle Parteien. Aus allen Richtungen kamen Forderungen nach sofortigen Verbesserungen der prekären Beschäftigungsbedingungen. Nun ist man in der Regierung so weit, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, da gibt es plötzlich Widerstand von CDU und CSU. Scheinbar hat die Lobby innerhalb kürzester Zeit ganze Arbeit geleistet.
Wie denken Sie darüber, das Ihre Fraktion im Sommer Teil der Empörungswelle war, aktuell aber eine gegenteilige Haltung vertritt?

mit freundlichen Grüßen
Kay Flohr

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Flohr,

vielen Dank für Ihre Frage zum „Gesetzentwurf zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ (Arbeitsschutzkontrollgesetz) über Abgeordnetenwatch.

Mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz schaffen wir Ordnung auf dem Arbeitsmarkt in der Fleischindustrie. Wir stärken unternehmerische Verantwortung, Arbeitnehmerrechte, Sozialpartnerschaft und staatliche Kontrollaufgaben. Kontrollen in der Vergangenheit und Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen haben gezeigt, dass es in nicht unerheblichem Umfang zu unhaltbaren Zuständen bei den Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnissen gekommen war. Nach dem Selbstverpflichtungen in der Vergangenheit leider nicht zu durchgreifenden Veränderungen geführt haben, sind der Gesetzgeber und die staatlichen Kontrollbehörden aufgefordert, durch geänderte Rahmenbedingungen für die Fleischindustrie Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen.

Wir haben uns inzwischen mit dem Koalitionspartner über die verbliebenen offenen Fragen verständigt. Das Gesetz soll daher nun noch Mitte Dezember in 2./3. Lesung im Bundestag beraten werden.

Werkverträge und Zeitarbeit sollen beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend unterbunden werden. Bei der Fleischverarbeitung soll es zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen möglich sein, Zeitarbeit - nicht aber Werkverträge - tarifvertraglich in begrenzten Umfang zu ermöglichen, bei gleicher Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und bei vollumfänglicher Geltung der Arbeitsschutzvorschriften. Gerade die mittelständischen Betriebe der Fleischverarbeitung brauchen diese Flexibilität.

Eine fälschungssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit und deutlich verstärkte Kontrollen auch bei Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte werden dafür sorgen, dass die neuen Vorgaben konsequent durchgesetzt werden. Insofern ist Ihre Behauptung, dass meine Fraktion „eine gegenteilige Haltung vertritt“, schlichtweg falsch.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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