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Frage von Thorsten W. •

Frage an Ralf von der Bank von Thorsten W. bezüglich Soziale Sicherung

Was denken Sie über Tarifflucht, Pauschalverträge, unbezahlte Überstunden? Dazu eine Standardpassage aus dem (Pauschal)-Arbeitsvertrag meiner Firma. „Mit der Vergütung sind sämtliche Überstunden sowie Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten.“ Die geleisteten, unbez. Überstunden werden aber sehr wohl auf Projekte geschrieben. Die Kosten steigen, der variable Gehaltsanteil (20%!) des MA sinkt. Bei einigen Mitarbeitern geht es um einige hundert Überstunden. Ein Jahres- oder Lebensarbeitszeitkonto gibt es nicht, auch keinen Betriebsrat oder Tarif. Ein BR wurde vom privaten Gesellschafter unterbunden (Einzelgespräche).
Die Rente mit 67!!! Wer dass beschlossen hat sollte mal an der Basis in Industrie, Mittelstand, etc. arbeiten. Die Firmen reduzieren Kapazitäten. Die Effizienz steigt weil die MA unbezahlte Überstunden leisten! Bei der Errechnung der Arbeitsjahre sollten diese einfach mal berücksichtigt werden. Gewinner sind die Unternehmen, Firmeneigner etc.. Die AG werden weiterhin bei den Sozialbeiträgen entlastet (Asymmetrie der Beiträge AN/AG). Es wird seit Jahren geredet, passiert ist nichts. Die Rentensysteme in der Schweiz, Österreich oder Skandinavien sichern die Beschäftigten deutlich besser ab (Gap 20-30%). Warum werden nicht alle am System beteiligt, inkl. Beamte, Selbständige etc. -> Bürgerversicherung.
Die Riesterrente ist ein kompliziertes Konstrukt dass in erster Linie die Versicherungsunternehmen und Ihre Versicherungsvertreter reich gemacht hat. Durch die unsinnige Unterscheidung von mittel- und unmittelbarer Zulagenberechtigung wurden z.B. meiner Frau für zwei Jahre, mehrere Jahre später, sämtliche Zulagen (3 Kinder) aberkannt. Es gibt bei solchen Problemen keine neutrale Anlaufstelle. Niemand ist schuld, außer natürlich die Versicherten. Niemand ist zuständig: RV, Zulagenstelle-RV, BAFIN, Sozialministerium, die Astell-Gothaer natürlich erst recht nicht. Die kassiert nur. Laut Zulagenstelle kann der Fehler nicht mehr korrigiert werden.

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Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Winkler,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.

 

ARBEITSVERTRAG

 

Die wirklichen Rahmenbedingungen in der Firma, über die Sie berichten, sind nicht deutlich genug geworden. Es ist aber so, dass Ihr Arbeitgeber sich im Rahmen der Gesetze bewegen sollte, was ich anzunehmen geneigt bin. Suchen Sie sich bitte einen fachkundigen Berater, beispielsweise einen Fachanwalt, mit dem Sie Ihren Arbeitsvertrag besprechen können. Als Mitarbeiter haben Sie im Rahmen der geltenden Gesetze grundsätzlich Vertragsfreiheit. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen und sich einen anderen, Ihren Vorstellungen besser entsprechenden Arbeitgeber zu suchen. Ihnen steht als Suchgebiet heute die ganze Europäische Union zur Verfügung.

 

Rente mit 67

 

Grundsätzlich finde ich es gut, dass Angestellten die Möglichkeit geboten wird, länger zu arbeiten, wenn sie es wünschen und es gesundheitlich auch können. De facto führt das Anheben der Altersgrenze eher zu einer weiteren Absenkung des Rentenniveaus, wenn sich das tatsächliche Renteneintrittsalter nicht ändert. An dieser Stelle sollten Steuergelder aufgewandt werden, das Rentenniveau nicht weiter absenken zu lassen, das sich bei Arbeitnehmern den 40% annähert. Selbst bei gutem Beitragsverlauf resultieren daraus für zukünftige Rentner aktuell vergleichsweise niedrige Rentenansprüche. Es ist m.E. auch nicht wirklich sinnvoll, die Sozialsysteme mit immer neuen, eigentlich fremden Lasten zu belasten und so die Beitragszahler für Dinge zahlen zu lassen, die dort nicht hingehören und für die sie nicht verantwortlich sind.

 

Riesterrente

 

Für die Riesterrente und andere kapitalansparende Sparformen, einschließlich Sparbuch, kann man durchaus konstatieren, dass sich durch das Zinsniveau unterhalb der Inflation, die Anlagebeträge nicht mehr real mehren, sondern verringern. Bei Versicherungsverträgen kommen zusätzlich die "Gebühren" hinzu und mindern den Zuwachs weiter. Diese niedrigen Zinssätze stehen auch in Zusammenhang mit der hohen Staatsverschuldung im Euro-Raum. Wer daraus schließt, dass die Sparer indirekt dazu beitragen, die Staatsverschuldung im Euro-Raum zu senken, liegt wahrscheinlich nicht so falsch.

 

Aktuell (22.9.2017, Quelle: www.bundesbank.de)

- Einlagenfaszilität: -0,4%

- Hauptrefinanzierungsgeschäfte: 0,0%

- Basiszinssatz nach §247 BGB: - 0,88%

 

Zu Ihrem speziellen Fall der entfallenen Kinderzulagen steht Ihnen der Rechtsweg offen, wenn der Fehler nicht bei Ihnen, sondern bei Ihren Vertragspartnern gemacht wurde. Eventuell wurden Sie falsch beraten, was ich aber nicht beurteilen kann. Wenn der finanzielle Schaden groß sein sollte, würde ich Ihnen empfehlen, sich mindestens bei einer Verbraucherzentrale zu informieren und (gegen eine Gebühr) beraten zu lassen.

 

Ralf von der Bank

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