(...) das Aktienrecht gestattet einem einzelnen Mitglied eines Aufsichtsrates nicht die Veröffentlichung von Protokollen, da diese vertraulich sind. Mit meiner Aussage möchte ich deutlich machen, dass ich – was meine Tätigkeit im Aufsichtsrat der HSH Nordbank betrifft – nichts zu verbergen und mir nichts vorzuwerfen habe. Ich bin deshalb auch bereit, im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages, der die Vorgänge um die HSH Nordbank aufklären soll (er wird in der nächsten Legislaturbehörde fortgesetzt), eine umfassende Erklärung abzugeben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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