Ralf Kapschack
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Frage von Petra G. •

Frage an Ralf Kapschack von Petra G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag, Herr Kapschack, warum wird in Deutschland die menschenverachtende (und im Sinne der Therapie sowieso nicht erfolgreiche) so genannte Konversionstherapie zur "Heilung" gleichgeschlechtlich orienterter Menschen immer noch erlaubt und finanziert?

Ralf Kapschack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich hiermit gerne beantworte.

Sexuelle Orientierung und Identität stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Homosexualität ist – so wie jede andere sexuelle Orientierung – keine Krankheit und bedarf deshalb auch keiner Behandlung. Der Weltärztebund hatte in einer Entschließung im Jahr 2013 festgestellt, dass „Behandlungen von Homosexualität“ unethisch seien.

Bei sogenannten „Konversionstherapien“ handelt es sich um Pseudo-Behandlungen, die strafbar sind, wenn sie gegen den Willen von homosexuellen Menschen erbracht werden. Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verstoßen zudem gegen ihre Pflichten zur Wahrung wissenschaftlicher Standards, wenn sie schädliche Behandlungen anbieten und durchführen. Das muss entsprechend untersucht, geahndet und unterbunden werden. Hier sind Strafverfolgungsbehörden, Ärztekammern und Approbationsbehörden gefragt. Im Einzelfall können Verstöße strafrechtliche Konsequenzen haben und zum Entzug der ärztlichen Zulassung führen.

Die „Konversionstherapie“ ist darüber hinaus kein Leistungsgegenstand in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es erfolgt keine öffentliche Förderung dieser „Therapie“.

Was die Gesetzgebung anbelangt, so wurde das Patienteninteresse im Bürgerlichen Gesetzbuch gestärkt. Seit Februar 2013 ist festgeschrieben, dass Patientinnen und Patienten für eine Einwilligung einer Behandlung über alle wesentlichen Umstände aufgeklärt werden müssen – also Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken einer medizinischen Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Sollte eine Ärztin oder ein Arzt darüber nicht ordnungsgemäß aufklären, führt dies zur Unwirksamkeit der Einwilligung und gegebenenfalls zu Schadenersatzansprüchen.

Wer sich mit seiner sexuellen Orientierung akzeptiert fühlt, wird diese auch wie selbstverständlich ausleben. Mit anderen Worten: Es geht auch um ein gesellschaftliches Problem. Deshalb liegt für uns als SPD und für mich persönlich das Ziel darin, die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität und anderen sexuellen Orientierungen weiter zu fördern. Auf der Ebene der Bundesregierung ist hier das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sehr aktiv. Das ist richtig und wichtig. Denn der Kampf gegen jedwede Diskriminierung ist unsere Pflicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kapschack