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Frage von Michael F. •

Frage an Ralf Jäger von Michael F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister,

Danke für Ihre Mitteilung.

Sie schrieben:
"Die Stadt Köln entscheidet in eigener Verantwortung, in welchem Umfang sie ihr Ordnungsamt ausstattet. Vorgaben des Landes gibt es insoweit nicht. Das Land stockt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zwar die Einnahmen der Stadt Köln auf, verbindet diese Zuweisung aber nicht mit konkreten Vorgaben zur Mittelverwendung. Dies wäre mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar."

Wenn die Anwendung der Landesgesetze (hier Landesimmissionsschutzgesetz / Ordnungswidrigkeitengesetz) in das freie Ermessen jeder einzelnen Kommune
gestellt wäre ("in eigener Verantwortung") könnten Kommunen auch die Landesgesetzgebung de facto ignorieren.

Wie ist sichergestellt, daß Landesgesetze auch tatsächlich landesweit
angewendet werden ?

Mit freundlichen Grüssen

Michael Friedhoff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friedhoff,

meine Antwort haben Sie missverstanden. Sie hatten nach der Finanzierung einer ausreichenden Anzahl von Planstellen durch das Land gefragt, und diese Frage habe ich mit dem Hinweis auf die Eigenverantwortlichkeit der Stadt Köln beantwortet.

Aufsicht findet nicht dadurch statt, dass das Land gewährleistet, dass eine Kommune für eine ihr übertragene Aufgabe ausreichend Personal, ausreichend PC oder ausreichend Fahrzeuge vorhält. Fachlich überprüft wird ein konkretes Verhalten einer Kommune, und zwar unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit Recht und Gesetz. Zuständig hierfür ist die unmittelbare Fachaufsichtsbehörde, im Falle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Nachtruhe also die Bezirksregierung Köln. Sollten Sie einen konkreten Anlass zur Beschwerde haben, darf ich Sie bitten, sich dorthin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf Jäger MdL