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Frage von Karl-Heinz E. •

Frage an Raju Sharma von Karl-Heinz E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Sharma,

nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGMR) vom 3.12.2009 müssen auch in Deutschland Väter, die mit der Mutter ihres gemeinsamen Kindes nicht verheiratet sind, einen Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge erhalten, der unabhängig von der mütterlichen Zustimmung ist. Der EUGMR stellt einen schweren Verstoß gegen die Gleichberechtigung nicht-ehelicher Kinder und nicht-ehelicher Väter im deutschen Familienrecht fest und zwingt Deutschland zu einer entscheidenden Modernisierung des Kindschaftsrechts.

Zwei unterschiedliche, gesetzliche Regelungsmöglichkeiten kommen hierfür in Frage:

1. Die automatische gemeinsame Sorge, auch bei unverheirateten Vätern, ab Geburt des Kindes und Vaterschaftsanerkennung als Regelfall (In einigen wenigen Ausnahmefällen, die gesetzlich genau zu bestimmen sind, mag diese Regel ausgesetzt sein).
oder
2. Beibehaltung der momentanen Gesetzeslage mit der Einschränkung, auf die Einräumung eines Klagerechts der unverheirateten Väter auf gemeinsame elterliche Sorge nach Kindeswohlprüfung („Antragslösung“).

Als ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss haben Sie Einfluss auf die Gestaltung einer neuen gesetzlichen Lösung. Für welche der beiden o. g. Möglichkeiten sprechen Sie sich aus, und warum?

Mit freundlichen Grüssen,

K.-H. Eckert

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Eckert,

das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009 haben wir als LINKE begrüßt. Die deutsche Gesetzgebung muss sich nun endlich den europäischen Standards anpassen.

DIE LINKE fordert grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht, unabhängig vom Trauschein der Eltern. Allerdings muss nach unserer Auffassung auch die Möglichkeit bestehen, dieses durch einen Elternteil gerichtlich regeln zu lassen - auch mit der Option, das Sorgerecht auf sich allein oder auch auf den anderen Elternteil übertragen zu lassen.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil darauf hingewiesen, dass ein erzwungener Umgang, dem ein Vater nur widerwillig nachkommt, für ein Kind traumatisierend sein kann. Eine erzwungene gemeinsame Sorge könnte ähnliche Wirkungen haben. Insofern muss auch die Möglichkeit geschaffen werden, das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen zu lassen.

Freundliche Grüße
Raju Sharma