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Rainer Wieland
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Frage von Domink L. •

Frage an Rainer Wieland von Domink L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wieland

bezüglich des umstrittenen Artikel 13 habe ich bereits mehrere Stellungnahmen von ihnen gelesen. Allerdings fehlen mir darin die Antworten auf zwei Punkte:
1. Dem Gesetz nach haften Plattformen bei jeglicher Art von Uhrheberrechtsverstoß und sollen Lizenzen mit Rechteinhabern abschließen, um das zu verhindern. Wie aber sollen Plattformen Lizenzen mit der Masse von Privatpersonen abschließen, welche ebenfalls Urheber von z.B. auf Instagram veröffentlichten Urlaubsfotos sein können?
2. Das Gesetz schreibt zwar keine Uploadfilter vor, macht sie aber unverzichtbar, da die Masse an hochgeladenem Material (z.B. 400 Stunden Videomaterial pro Minute auf YouTube) unmöglich ohne entsprechende Programme kontrolliert werden können. Bereits bestehende Filter zeigen aber, dass ein Algorithmus sehr anfällig für Fehler ist und nie zu 100% einen Menschen ersetzen kann. Das Gesetz schreibt zügige Beschwerdemechanismen vor. Allerdings kann Plattformen nicht zugemutet weden, derartige Beschwerden in weniger als ein paar Tagen zu bearbeiten. In dieser Zeit können aber z.B. News Beiträge bereits jegliche Relevanz verloren haben. Was wird hiergegen getan?
Sollten diese Frgen nicht geklärt werden können, bitte ich sie, sofern ihnen an der Wiederwahl gelegen ist, gegen die Uhrheberrechtsreform in ihrer jetzigen Form zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik L.

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