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Frage von Epple H. •

Frage an Rainer Wieland von Epple H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wieland!

In der Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom Montag, 21.12.2009, wird unter der Überschrift "Stuttgarter Innenstadt-Polizisten mit Steinen beworfen" berichtet, daß jugendliche Kurden, anläßlich einer Demonstration, Polizisten mit Steinen und Metallkugeln beworfen haben und 14 Schaufensterscheiben in der Stuttgarter City zerstört haben.
Was kann die EU bezüglich ihrer Ausländer- und Asylpolitik tun, um derartiges möglichst schon beim Zuzug von Personen zu verhindern, von denen nicht gesichert ist, daß sie keine Gefahr für die Sicherheit Europas darstellen?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Epple

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union ist es, den Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewähren. Dies sieht auch das Ende 2009 angenommene Stockholmer Programm, das das Gerüst für Maßnahmen der EU auf den Gebieten Unionsbürgerschaft, Justiz, Sicherheit, Asyl und Einwanderung für die kommenden fünf Jahre bildet, vor.

Terrorismus macht heute vor Grenzen nicht halt. In Zeiten von Cyber-Kriminalität und "Crime Hopping" ist es entscheidend, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam gegen Terrorismus und Kriminalität vorgehen und damit die Rechte der Bürger stärken.

Bei der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität muss in Zukunft besser darauf geachtet werden, die Grundrechte des Einzelnen zu schützen. Im Vergleich zu den vorgegangenen Programmen von Tampere und Den Haag soll das Stockholm-Programm stärker auf die Interessen individueller Bürger eingehen.

Bereits der 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam bestimmt, dass die EU als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiterzuentwickeln ist. Dabei müssen alle Maßnahmen der EU zur Sicherung eines freien Personenverkehrs immer auch das wichtige Anliegen der Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität im Blick haben. Dies gilt nicht nur für die Kontrollen an den Außengrenzen zur Unterbindung illegaler Einwanderung, sondern vor allem auch bei den Rahmenbedingungen einer Asyl- und Zuwanderungspolitik der EU.

Die Bürger können von der Union zu Recht erwarten, dass sie sie vor der Bedrohung ihrer Freiheit und ihrer Rechte durch schwere Kriminalität schützt. Die Vorbeugung und der Kampf gegen Kriminalität und kriminelle Vereinigungen erfordert unionsweit gemeinsame Anstrengung. Polizei- und Justizkräfte in den Mitgliedstaaten müssen mobilisiert und koordiniert werden um sicherzustellen, dass es für Kriminelle und Erträge aus Straftaten in der EU kein Versteck gibt.

Es ist im übrigen keinem Mitgliedstaat zuzumuten, dass Menschen, die das von der Europäischen Union gewährte Gastrecht missbrauchen, in der Europäischen Union verbleiben und ihre Freizügigkeit in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland