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Frage von Frank M. •

Frage an Rainer Wiegard von Frank M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wiegard,

Frage: Könnte eine unmittelbar bevorstehende Abstufung- einer Kreisstraße zur Gemeindestraße-einvernehmlich und aussergerichtlich (nach Veto des Landrates) mittels eines förmlichen Antragsverfahren -an das Land Schleswig-Holstein aufgeschoben werden?

In den Gemeinden Wesenberg und Zarpen (Kreis Stormarn) besteht eine Vereinbarung mit dem Kreis Stormarn zur Abstufung der K 111 zur Gemeindestraße.

Problembeschreibung I:

Während der Kreis auf die Einhaltung der Vereinbarung: Rückstufung zur Gemeindestraße festhält, haben die Bürgermeister um Aussetzung der Umstufung der K 111 bis Vorliegen von aktuellen Verkehrszahlen gebeten, die sicher im Zuge des anstehenden Planfeststellungsverfahrens Autobahnauffahrt A1/B 75 (Hamberge) ermittelt werden.

Problembeschreibung II:

Der Vorschlag des Kreises: Umsetzung der Vereinbarung (Abstufung der K 111 zur Gemeindestraße) und zur gegebener Zeit (ca. 5 Jahre) Antrag der Gemeinden auf Wieder-Aufstufung zur Kreisstraße wird von den Gemeinden als nicht realistisch angesehen.
Angebot:

Die Gemeinden haben angeboten, die Unterhaltungskosten dieses Straßenabschnittes dem LBV-SH bis zur Klärung der Situation zu erstatten.
beinahe Vollendung:

Vom LBV aus Kiel wurde heute telefonisch mitgeteilt, dass in den nächsten Tagen die Abstufung zur Gemeindestraße bekannt gemachen wird.
Mit einer Fertigstellung der A1-Anschlussstelle Hamberge ist demnach nicht innerhalb der nächsten 5 Jahre zu rechnen. Das laufende Abstufungsverfahren soll dennoch abgeschlossen werden. Das Verfahren schließt nicht aus, dass die Gemeinden nach Fertigstellung der Baumaßnahme und entsprechender Verkehrsbelastung in 5 Jahren einen Antrag auf Hochstufung zur Kreis- bzw. Landesstraße stellen können. Diese Nebenerklärung könnte in der Mitteilung aufnehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Meyer

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