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Frage von André M. •

Frage an Rainer Wiegard von André M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wiegard,

mit Verwunderung habe ich heute Ihre Pressemitteilung gelesen, in der Sie Spenden von Reichen zur Reduzierung der Neuverschuldung Willkommen heißen.

In unserem Grundgesetz steht der Grundsatz "Eigentum verpflichtet". Sind Sie nicht auch der Meinung, daß dementsprechend ALLE "Reichen" (und nicht nur jene, die das freiwillig tun wollen) stärker, nämlich entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit im Vergleich zum Normalverdiener, zum Gemeinwohl beitragen sollten? Und daß daher ein höherer Spitzensteuersatz sinnvoll wäre?

Mit freundlichen Grüßen,
André Meyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

Sie fragen, ob Steuerbürger nicht nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zum Gemeinwohl beitragen sollten.

Selbstverständlich müssen Bürger, die über höhere Einkünfte verfügen, stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden als niedrig oder durchschnittlich Verdienende. Genau diesem Grundsatz folgt das deutsche Steuerrecht. So beträgt der Eingangssteuersatz derzeit 14 Prozent, der Spitzensteuersatz 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei einem Einkommen über 53.000 Euro bzw. 251.000 Euro im Jahr. In der Summe leisten lediglich zehn Prozent der Einkommensteuerpflichtigen (Jahreseinkommen über 66.000 Euro) mehr als die Hälfte (55 Prozent) des Einkommensteueraufkommens, 25 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen (Jahreseinkommen über 43.000 Euro) leisten mehr als drei Viertel (76 Prozent) des Einkommensteueraufkommens und tragen so in hohem Maße zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben bei.

Darüber hinaus kann jeder so viel an den Staat abführen, wie er bereit ist zu zahlen - völlig unabhängig vom Spitzensteuersatz.

Damit wäre Ihre Frage eigentlich bereits erledigt.

Die so auch von Ihnen geführte Diskussion über den Spitzensteuersatz springt allerdings zu kurz, denn entscheidend für die Steuerpflicht ist die Bemessungsgrundlage, also der Betrag des Einkommens, auf den der jeweilige Steuersatz angewendet wird. Deshalb habe ich mich in meinen Meilensteinen für einen Zukunftsplan Steuer 2020 für ein einfaches und transparentes Steuerrecht ausgesprochen, mit weitgehendem Verzicht auf Ausnahme- und Ermäßigungsregelungen in allen Steuerarten. Solche Steuervereinfachung muss Vorrang haben. Nur so kann die Akzeptanz des deutschen Steuerrechts erhöht werden und nur so macht auch eine Diskussion über Steuersätze Sinn. Der Vollständigkeit halber will ich hier darauf aufmerksam machen, dass ich in diesem Zusammenhang u.a. die Regulierung des so genannten Mittelstandsbauches und der kalten Progression ebenso für notwendig halte wie die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Wiegard