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Frage von André M. •

Frage an Rainer Wiegard von André M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wiegard,

herzlichen dank für Ihre Antwort. Ich habe dazu zwei Rückfragen:

Erstens: Könnten Sie die konkreten Berechnungen veröffentlichen, so daß man Ihre Aussage, daß die Mehrbelastung für einen Empfänger der Grundsicherung "nur" um 7 Euro monatlich ansteigen würde, sauber nachvollziehen kann? Besonders würde mich dabei interessieren, von welchem Anteil an Lebensmitteln an den Gesamtausgaben eines Grundsicherungsempfängers bzw. Geringverdieners die Berechnungen ausgehen.

Und zweitens: Mit welchen konkreten (!) Maßnahmen wollen Sie sicherstellen, daß die Entlastungen durch die Absenkung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes und durch die Verringerung der Kosten für die "sichere Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes" auch tatsächlich beim Verbraucher ankommen und nicht wie bei der von der gelb-schwarzen Bundesregierung beschlossenen Absenkung der Mehrwertsteuer im Hotelgewerbe in den Unternehmen verbleibt und letztendlich nur deren Gewinnmarge erhöht?

Mit freundlichen Grüßen,
André Meyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

zu Ihren ergänzenden Fragen erlaube ich mir auf Folgendes hinzuweisen:

Zu 1.

Die Ermittlungen ergeben sich aus den Berechnungsgrundlagen der Bundesregierung zur Ermittlung des Hartz IV-Satzes. Sie unterstellen eine volle Überwälzung der steuerinduzierten Veränderungen.

Zu 2.

Die Behauptung zu den Wirkungen des ermäßigten Steuersatzes für Hotelübernachtungen kann ich nicht teilen. Auch wenn ich diese Maßnahme für falsch halte, so hat sie doch bewirkt, dass Übernachtungspreise gesenkt wurden (z.B. bei meinem Hotel in Berlin) und dass Investitionen in den Hotelstandard erfolgten, die ohne solche Hilfe nicht möglich gewesen wären (Beispiele in SH sichtbar).

Im Übrigen kann ich keine der Forderungen ´sicherstellen´, sondern nur durch die Gestaltung der Rahmenbedingungen ermöglichen. Ich bin auch nicht sicher, dass der Einzelhandel die Streichung von Steuerermäßigungen überhaupt voll auf die Preise umlegt, so dass die rein rechnerischen Nachteile möglicherweise gar nicht eintreten.

Mich wundert vor allem, dass offensichtlich die Fehlleitung von 21 Milliarden Steuerermäßigung bei der Mehrwertsteuer klaglos hingenommen und sogar gutgeheißen wird, wenn nur ´am anderen Ende ein kleiner Vorteil ankommt´.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Wiegard