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Frage von Norbert K. •

Frage an Rainer Fredermann von Norbert K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Was halten Sie von einem niedersächsischen Transparenzgesetz, nach dem die MdLs sämtliche Nebeneinkünfte ab EURO 1 auszuweisen haben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kruse,

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Für die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages gelten klar definierte Verhaltensregeln, welche auch die Veröffentlichung der Einkünfte außerhalb der Abgeordnetenbezüge einschließen.
Ich halte diese Regelungen für ausreichend, da Einkünfte über mtl. 1000 Euro bzw. in Jahressumme über 10.000 Euro veröffentlichungspflichtig sind. Aus meiner Sicht führen niedrigere Summen zu mehr Aufwand bei der Veröffentlichung. Z.B. werden Sitzungsgelder in der Region Hannover mtl. nachträglich abgerechnet und die Zahlungen sind abhängig von der Anzahl der Sitzungen. D.h. jeden Monat würden die meisten Abgeordneten Meldungen an die Landtagsverwaltung senden und dort müssten zusätzliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter die Veröffentlichungen vornehmen.
Ab welcher Summe Abgeordnete Ihr Verhalten verändern, kann ich nur für mich persönlich beurteilen, halte die derzeitigen Grenzen jedoch für ausreichend. Sollten die Verhaltensregeln auf niedrige Sätze geändert werden, werde ich damit auch leben können.
Die Details können Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landtages nachlesen.
https://www.landtag-niedersachsen.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/rechte-und-pflichten/nebentaetigkeiten/hinweise-zur-veroeffentlichung/