
(...) In der von Ihnen angesprochenen Thematik sind die regionalen zivilen Veterinärbehörden zuständig, die im Verdachtsfalle prüfen und wie von Ihnen geschildert auch geltendes Recht durchsetzen. Sollte es einen Anhalt für eine missbräuchliche Verwendung von Tieren geben, kann jedermann das zuständige Amt umgehend darauf aufmerksam machen. (...)