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Frage von Christina W. •

Frage an Rainer Erdel von Christina W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Erdel,

in Bayern finanziert sich der Tiergesundheitsdienst über EU- Projekte zu Tiergesundheit und Verbraucherschutz. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich, doch sind meiner Meinung nach die Kriterien für die Vergabe den Voraussetzungen die der Tiergesundheitsdienst bietet so angepasst, dass kein Mitbewerber, d.h. tierärztliche Praxen, die Möglichkeit hat, diese Kriterien zu erfüllen.
Ist das rechtmäßig? Zudem, wer kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben? z.B. dürfen Tätigkeiten für das Projekt nicht zeitgleich mit kurativer Tätigkeit durchgeführt werden.
Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Wenderdel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Wenderdel,

vielen Dank für Ihre Frage.
Zur Beantwortung Ihrer Frage müsste ich Sie bitten zu konkretisieren auf welche EU-Projekte genau Sie sich hier beziehen. Gerne können Sie sich dabei auch direkt an mich bzw. mein Berliner Büro wenden:
E-Mail: Rainer.Erdel@bundestag.de
Telefon: 030 227-74700

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Erdel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Wenderdel,

nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern kann ich Ihnen auf Ihre Frage folgende Antwort geben:

Die von Ihnen konkret angesprochene Maßnahme ist kein EU-Projekt sondern eine Landesmaßnahme gemäß bayerischem Agrarwirtschaftsgesetz, die lediglich EU-weit ausgeschrieben wurde.

Bei der Ausgestaltung der Ausschreibung wurde die Landestierärztekammer und der Bundesverband praktizierender Tierärzte beteiligt. Auch wurde die Maßnahme in kleinere Lose aufgeteilt, um auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme zu eröffnen.

Der Auftrag wird laufend vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft überwacht und bezüglich des effizienten, zweckgebundenen Mitteleinsatzes vom Bayerischen Obersten Rechnungshof geprüft.

Die Abgrenzung zwischen Projektarbeit einerseits und kurativer Tätigkeit andererseits ist tatsächlich ein schwieriges Thema, welches bereits mehrmals Thema im Bayerischen Landtag war. Man hat dort seitens der Landesregierung unter anderem darauf hingewiesen, dass Projekttätigkeit und kurative Tätigkeit nicht am selben Tag auf einem Betrieb durchgeführt werden darf. Dies wird auch intensiv überprüft.

Gerne lasse ich Ihnen auf Wunsch auch die ausführliche Antwort des Bayerischen Staatsministeriums zukommen. Schreiben Sie mir in diesem Fall einfach eine kurze E-Mail an rainer.erdel@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Erdel, MdB